Nur mal kurz als Reminder

Die Religionsfreiheit ist in Deutschland ein durch das Grundgesetz garantiertes Grundrecht.
Kraft europaeischen Rechts ist die Religionsfreiheit in Deutschland durch die Charta der Grundrechte der Europaeischen Union gewaehrleistet.
Als positive Religionsfreiheit wird die Freiheit des Grundrechtsberechtigten bezeichnet, eine religioese oder weltanschauliche Handlung vorzunehmen.

Das deutsche Grundgesetz (GG) sichert die Religionsfreiheit in Artikel 4 Absatz 1 und 2:

„(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religioesen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“
„(2) Die ungestoerte Religionsausuebung wird gewaehrleistet.“

sosiehtsaus

One Response to “Nur mal kurz als Reminder”

  1. frater mosses zu lobdenberg Says:

    Stimmt. Was willst Du uns damit sagen?

Möchtest du dazu määhen?