Nur mal kurz als Reminder
geschrieben am 20. February 2016 um 11:38 UhrDie Religionsfreiheit ist in Deutschland ein durch das Grundgesetz garantiertes Grundrecht.
Kraft europaeischen Rechts ist die Religionsfreiheit in Deutschland durch die Charta der Grundrechte der Europaeischen Union gewaehrleistet.
Als positive Religionsfreiheit wird die Freiheit des Grundrechtsberechtigten bezeichnet, eine religioese oder weltanschauliche Handlung vorzunehmen.
Das deutsche Grundgesetz (GG) sichert die Religionsfreiheit in Artikel 4 Absatz 1 und 2:
„(2) Die ungestoerte Religionsausuebung wird gewaehrleistet.“